Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2022 Erbschaftsteuerbescheide zu 30.405 steuerrelevanten „Erwerben von Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt 12,0 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt 7,4 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe.
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG
Das BMF gibt die Regelungen zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4