Der BGH entschied, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der EU vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet. (Az. NotZ(Brfg) 4/22).
Beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2025: +6,5 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2025 um 6,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.