Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium. Das teilt die Bundesregierung mit.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat