Eine Ausweitung der Beitragspflichten wird nicht ausreichen, um die Sozialversicherungssysteme in Deutschland langfristig zu finanzieren. Das zeigen Berechnungen des ifo Instituts auf der Basis des Sozio-oekonomischen Panels.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat