Die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem öffentlichen Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus muss von Bezirksämtern in Berlin nicht erlaubt werden. So entschied das VG Berlin (Az. 1 K 342.18 und 1 K 98.19).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat