Das LSG Bayern entschied, dass Fitnessstudios für selbstständig tätige Trainer unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Das gilt für Trainer, die eine Stundenvergütung erhalten, ohne unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu haben (Az. L 7 BA 72/23 B ER).
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG
Das BMF gibt die Regelungen zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4