Bei einer neuen Betrugsmasche werden gefälschte Beschlüsse des Insolvenzgerichts Charlottenburg verwendet: Hierbei werden im gesamten Bundesgebiet Betroffene kontaktiert und ihnen Waren aus einer angeblichen Insolvenzmasse zum Kauf angeboten. Hierauf machen das AG Charlottenburg und das JM Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat