Renate Hohlweg
Steuerberaterin
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Steuer und Buchhaltung in Bayreuth
Ihre Steuerkanzlei in Bayreuth
Steuerberatung
Jahresabschluss
Wir erstellen Jahresabschlüsse für das Finanzamt, als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und eine unserer wichtigsten Dienstleistungen.
Steuererklärung
Über uns
Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen.
Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.
Persönliche Beratung
Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen. Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.
"Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar."
Infothek: Tagesaktuelle Kurzmeldungen und Tipps
BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der
BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile
Dr BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob eine Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr.
BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach
BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach
BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff verwendet und folglich die
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK am 10. Februar 2026
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2026.