Renate Hohlweg
Steuerberaterin
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Steuer und Buchhaltung in Bayreuth
Ihre Steuerkanzlei in Bayreuth
Steuerberatung
Jahresabschluss
Wir erstellen Jahresabschlüsse für das Finanzamt, als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und eine unserer wichtigsten Dienstleistungen.
Steuererklärung
Über uns
Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen.
Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.
Persönliche Beratung
Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen. Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.
"Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar."
Infothek: Tagesaktuelle Kurzmeldungen und Tipps
Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung
BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere
Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG
Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache
Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr.
BFH: Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der