BFH: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Übernimmt eine GmbH, in deren Gesellschaftsvermögen sich neben Grundbesitz und gegebenenfalls Kapitalvermögen auch Beteiligungen an vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaften befinden, ohne Vermögensbeteiligung, aber gegen Haftungsvergütung die Komplementärhaftung in einer KG, stellt jedenfalls die Nutzung des Absicherungspotenzials ihres Beteiligungsvermögens eine für die erweiterte Kürzung schädliche Nebentätigkeit dar. So der BFH (Az. III R 53/20).

Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024

Im Finanzausschuss des Bundestags haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt.

EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit

Die EU-Kommission und der Hohe Vertreter haben eine Gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Minimierung der Risiken, die sich aus bestimmten Wirtschaftsströmen im Kontext zunehmender geopolitischer Spannungen und eines beschleunigten technologischen Wandels ergeben.

Aus- und Weiterbildungsgesetz angenommen

Mit den Stimmen der Ampelfraktionen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag am 21.06.2023 das geplante „Aus- und Weiterbildungsförderungsgesetz“ in geänderter Ausschussfassung angenommen.