BFH zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch bei der Gewerbesteuer Anwendung findet (Az. I R 48/20).
BFH zum Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Wärmeverluste, die in einem von verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen gespeisten Rohrleitungsnetz (Fernwärmenetz) entstehen, eine freie Zuordnung des Wärmeeinsatzes erfolgen kann oder ob die eingespeiste Wärme und damit auch die Wärmeverluste prozentual auf alle einspeisenden Anlagen aufzuteilen sind (Az. VII R 27/20).
BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger
Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine “in anderer Weise” durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).
Materialengpässe in der Industrie gesunken
Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Juni berichteten noch 31,9 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 35,3 % im Mai. Das ist allerdings immer noch deutlich mehr als der langfristige Mittelwert von 15,2 %. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.
Mehr Harmonisierung bei den nationalen Entsendevorschriften stärkt den EU-Binnenmarkt
Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich Unternehmer lt. IfM Bonn mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren.
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz
Das BVerfG hat am 05.07.2023 dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen (Az. 2 BvE 4/23).