„Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

Ein Zahnarzt, der als sog. Pool-Arzt im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat das BSG entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegeben (Az. B 12 R 9/21 R).

Ankündigung des Digital Networks Act & Scheitern der Fair Share Contribution

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse ihrer Konsultation zur Zukunft des Kommunikationssektors veröffentlicht. Demnach plant sie keine Netzwerkabgaben für große amerikanische Internetkonzerne. Vielmehr wurde der Digital Networks Act (DNA) angekündigt, der den Telekommunikationsmarkt neu definieren und einen einheitlichen Binnenmarkt für Telekommunikation schaffen soll.