Das ändert sich im neuen Jahr
Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Hierzu hat die Bundesregierung einen Überblick über wichtige Änderungen veröffentlicht.
Umsatzsteuerpflicht für Schulen und Kitas – Unbürokratische Lösung bei Schulfesten oder Kuchenverkauf in NRW
Aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben muss die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden. Auf Nachfragen, ob künftig auch der Kuchenverkauf an Schulen in NRW besteuert werden muss, gibt der NRW-Finanzminister Entwarnung.
Grabbeigabe: Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung
Eine Grabbeigabe (Goldkette und Eheringe) durch den Testamentsvollstrecker ist auch bei einer Auswirkung auf ein Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 120/23).
Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
Zum neuen Jahr tritt die Sechste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt erneut erheblich für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Darüber informiert das BMJ.
Klimawende praktisch mitgestalten – Novelle der dualen Ausbildung für Umwelttechnologen
Das BMWK und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung.