BGH: Wirksames Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät
Wer als Anwältin oder Anwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht und ihn bei Gericht einreicht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz ist somit formwirksam eingereicht, ohne dass zusätzlich ein Vertretungsvermerk notwendig ist. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Zum Anspruch eines Autofahrers gegen seine Kaskoversicherung wegen eines Unfalls aufgrund eines missglückten Driftmanövers
Das LG Coburg hatte sich mit der Klage auf Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung wegen des misslungenen Drifts mit einem Sportwagen zu befassen (Az. 24 O 366/23).