Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer bei sog. Cum/Ex-Geschäften ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu […]

Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2024

Das Staatsangehörigkeitsrecht wird modernisiert, das Solarpaket I reduziert bürokratische Auflagen für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und Patienten können sich mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas besser über die Qualität von Kliniken informieren. Diese und andere Neuregelungen treten ab Juni 2024 lt. Bundesregierung in Kraft.