Bundestag: Zustellzeiten durch Reform des Postrechts verlängert

Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) i. d. F. d. Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drucks. 20/11817) beschlossen. Eine wesentliche Änderung im Postwesen soll eine Verlängerung der regelmäßigen Postlaufzeit auf drei Werktage (95-Prozent-Quote) bzw. auf vier Werktage (99-Prozent-Quote) bilden. Das beschlossene Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

E.ON darf Stromabrechnung nicht verspätet versenden

Das OLG München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen (Az. 29 U 3369/21). Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Energiekonzerns gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.

Kaum ein Startup kommt noch ohne Künstliche Intelligenz aus

Startups setzen auf Künstliche Intelligenz. Inzwischen nutzen drei Viertel (76 Prozent) KI, vor einem Jahr waren es nur 49 Prozent. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft setzten aktuell nur 13 Prozent der Unternehmen auf diese Technologie. Auch generative KI ist lt. Bitkom unter Startups weit verbreitet.

BFH: Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Der BFH entschied, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO auch zulässig ist, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist (Az. IX R 20/23).

BFH zur neuen Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

Der BFH hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr […]

BFH zur Verletzung des Steuergeheimnisses

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens verhältnismäßig ist (Az. VII R 19/20).