Allein die Teilnahme an „Potsdamer Treffen“ rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Das ArbG Köln entschied, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sog. Potsdamer Treffen von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind (Az. 17 Ca 543/24).
Rechts vor Links bei abgesenktem Bordstein?
Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So entschied das LG Lübeck (Az. 17 O 158/22).
Bericht zum Stand der digitalen Transformation in der EU
Am 02.07.2024 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zum Stand der sog. digitalen Dekade. Im Bericht wird der aktuelle Stand der digitalen Transformation der EU aufgezeigt.