KI-Gesetz tritt in Kraft

Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft. Mit dem KI-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten.

BFH: Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Der BFH entschied u. a., dass der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat (Az. II R 4/22).

BFH: Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Der BFH hatte zu entscheiden, ob dem Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Autovermieters der Nachweis obliegt, dass auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge, deren Verbleib ungeklärt ist, nicht zur Insolvenzmasse gehören, um eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Masse allein aufgrund der Haltereigenschaft des Schuldners abzuwenden (Az. IV R 18/21).

Konsultation zur Bewertung der ATAD-Richtlinie

Die EU-Kommission hat eine bis 11.09.2024 andauernde Konsultation zur Bewertung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (sog. ATAD-Richtlinie) eingeleitet. Sie bittet um Feedback von den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten als auch Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfern sowie multinationalen Konzernen und Großunternehmen.

Neue Vorgaben zur Cybersicherheit auf dem Weg

Die weltweiten IT-Ausfälle in jüngster Vergangenheit haben die erhebliche Verletzlichkeit der digitalen Infrastrukturen erneut schonungslos offengelegt. Kann die bevorstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit die Risiken mindern? Auf jeden Fall benötigen die Unternehmen laut DIHK schnell Planungssicherheit, bürokratiearme Vorgaben und breite Unterstützungsangebote.

Auskunft zu Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland

Die Bundesregierung informiert darüber, dass 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland 96,1 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen festgesetzt wurden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 30,5 Millionen Euro.