Moderne und effiziente Betriebsprüfungsmethoden: Vorstellung des Projekts „RAUPE“

Das Projekt „RAUPE“ (Regionale Außenprüfungseinheiten) wird zum 1. Januar 2025 flächendeckend in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingeführt. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern weiter zu stärken, Synergien bei Betriebsprüfungen auszubauen und Nachwuchskräfte zu fördern. Hierauf macht das FinMin Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Neue Regeln im digitalen Handel: Erfolgreicher Abschluss von zwei wichtigen Digitalabkommen

Die über 80 Mitgliedstaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich Ende Juli auf einen finalen Verhandlungstext über das multilaterale Abkommen zu E-Commerce geeinigt. Darüber hinaus konnten auch die Verhandlungen zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur abgeschlossen werden. Bei einem Anteil des Digitalhandels von ca. 25 Prozent am gesamten Welthandel stellen beide […]

Konjunkturerwartungen brechen ein

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland verschlechtern sich in der Umfrage vom August 2024 deutlich. Sie liegen aktuell mit plus 19,2 Punkten um 22,6 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verschlechtert sich ebenfalls.

Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet

Das BMWK schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich.

Am Data Act scheiden sich die Geister

Die deutsche Wirtschaft bereitet sich auf die Umsetzung des Data Act der EU vor. Durch ihn wird sich der Umgang mit Daten stark verändern. Ab September 2025 gelten neue Regeln. Die deutsche Wirtschaft ist lt. Bitkom noch gespalten, wie sie die Regelung bewerten soll.

EuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

Dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen: gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen und System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.