Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen ist rechtswidrig

Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ist rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 1 K 1281/22 u. a.).

Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet lt. BMWK am 27.08.2024 auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.

Deutlicher Rückschlag für das Konsumklima

Nach der deutlichen Erholung im Vormonat erleidet die Verbraucherstimmung in Deutschland im August einen herben Rückschlag. Die Einkommens- und Konjunkturerwartungen müssen spürbare Einbußen hinnehmen. Auch die Anschaffungsneigung geht etwas zurück. Da zudem die Sparneigung in diesem Monat ansteigt, trübt sich das Konsumklima ein. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM.

Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Das BMWK hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Trotz Krisen bleibt der volkswirtschaftliche Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen hoch

Zu den mittelständischen Unternehmen zählen nach Definition des IfM Bonn nur diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentum und Leitung in der Hand von maximal zwei natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen liegen. Daher zählen auch Unternehmen mit über 250 Beschäftigten zum Mittelstand, wenn die Familienangehörigen noch mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und aktiv in der Geschäftsführung […]