Mietvertrag und Schadensersatzverzicht bei verzögertem Wohnungsverkauf sittenwidrig
Kann der Verkäufer einer Eigentumswohnung den Kaufvertrag selbstverursacht nicht erfüllen, ist das Angebot eines Mietvertrags unter der Bedingung eines Schadensersatzverzichts unter Umständen sittenwidrig. So das AG Hanau (Az. 32 C 243/21).
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
Das BMF hat den Referentenentwurf des sog. E-Fuels-only-Gesetzes veröffentlicht.
Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz
Das BMF delegiert die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für einige Bereiche an das Bundeszentralamt für Steuern (Az. IV B 3 – O 1120/19/10013 :005).
Kein Anscheinsbeweis für Haftung bei ungeklärter Rechtslage
Bei ungeklärter Rechtslage spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass rechtsschutzversicherte Mandanten sich gegen eine Klage entschieden hätten. Dies entschied der BGH (Az. IX ZR 38/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Änderungen für Schornsteinfeger
Die Bundesregierung plant weitere Änderungen für Schornsteinfeger und hat deshalb den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/13085).
Produktion im August 2024: +2,9 % zum Vormonat
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 2,9 % gestiegen.
„Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht
Die EU-Kommission hat ihre Ergebnisse aus dem „Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht. Die Bewertung enthält keine legislativen Empfehlungen, zeigt jedoch Bereiche auf, in denen Verbesserungen möglich sind, und legt den Grundstein für das künftige Gesetz über digitale Fairness.
Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr
Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt. Darin schlägt sie u. a. die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr vor. Demnach müssen große Unternehmen die Vorschriften ab 30.12.2025 (statt 30.12.2024) und Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30.06.2026 (statt 30.06.2025) anwenden.