Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025
Die Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025, die aus dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 resultieren.
Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2024
Steuerliche Freibeträge werden rückwirkend erhöht. Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Diese und weitere Neuregelungen treten lt. Bundesregierung im Dezember 2024 in Kraft.
EU und Mercosur erzielen politische Einigung über wegweisende Partnerschaft
Die EU und der Mercosur haben die Verhandlungen über ein wegweisendes Partnerschaftsabkommen abgeschlossen. Es handelt sich um ein für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen, das Verbrauchern und Unternehmen auf beiden Seiten erhebliche Vorteile bringen soll.
Stärkere Rechte für Verbraucher: Neue Regeln zur Produkthaftung ab 08.12.2024 in Kraft
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU tritt am 8. Dezember 2024 in Kraft. Sie schafft einen soliden Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit.
Pauschale Berücksichtigung von anderen Corona-Hilfen auf die „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig
Das Abrechnungsverfahren des Bundes für das Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden und die hierauf beruhenden Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts aufgehoben (Az. 16 K 1945/23, 16 K 4173/23).
Selbständige gehen mutlos ins neue Jahr
Die Selbständigen gehen mutlos in das Jahr 2025. In der aktuellen ifo Umfrage rechnen 40,1 % der Selbständigen mit schlechteren Geschäften im nächsten Jahr. Knapp die Hälfte erwartet, dass sich im Vergleich zum ohnehin schon schwierigen Jahr 2024 nichts ändert.
Verzicht auf „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam
Ein mit der Übermittlung des Rückmeldeformulars erklärter Verzicht auf die „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam und führt grundsätzlich zur Rückzahlungspflicht. Dies hat das VG Köln entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Empfängerin von Soforthilfe abgewiesen (Az. 16 K 703/24).