Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle: Übermittlung von Nachweisen zur Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung und zur Tätigkeit in der gesetzlichen Abschlussprüfung

Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen spätestens alle drei Jahre die Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbracht werden. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt der Registrierung als PfQK bei der WPK ab.

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).

27 % der Gründerinnen und Gründer in Deutschland betrachten ihr Unternehmen als Start-up

27 % der Gründerinnen und Gründer in Deutschland bezeichnen ihr Unternehmen als Start-up. Das sind deutlich mehr als es die gängigen Abgrenzungen von Start-ups hergeben. Im KfW-Gründungsmonitor etwa liegt der Anteil von Gründungen mit Start-up-Merkmalen bei 6 % und auch andere Datenquellen zählen Start-up-Gründungen lediglich im einstelligen Prozentbereich.

Generalanwalt empfiehlt Aufhebung der Mindestlohn-Richtlinie

EuGH-Generalanwalt Emiliou sprach sich für die Nichtigerklärung der Mindestlohn-Richtlinie aus. In der Begründung gab er an, dass der EU die Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie fehle. Alle Aspekte der Lohnfestsetzungssysteme seien Sache der Mitgliedstaaten (Rs. C-19/23).