Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt

Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer Kreuzfahrt in die Arktis nicht zur Verfügung steht. So entschied das LG München II zugunsten der Reisenden (Az. 14 O 2061/24).

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es Schadensersatz?

Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber durch klare Hinweise darüber informieren oder durch entsprechende Technik oder Überwachung sicherstellen, dass dies nicht während des Herüberfahrens eines Autos passiert. Das LG Lübeck hat einen Betreiber kürzlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet (Az. 10 O 310/23).

Befragung: Unternehmen besorgt über neue Trump-Regierung

Die deutsche Wirtschaft geht davon aus, dass der Welthandel und ihre eigenen Geschäfte durch die zweite Amtszeit von Donald Trump negativ beeinflusst werden. Das zeigt eine neue Unternehmensbefragung des IW Köln. Insbesondere Industrieunternehmen sehen sich betroffen.

BFH: Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes hinzugekommen. Dies entschied der BFH (Az. II R 16/22).

Die Europäische Verpackungsverordnung – mehr Dokumentation für mehr Harmonisierung?

Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ will die EU u. a. Abfall reduzieren, Vorgaben harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt fördern. Die Verordnung betrifft alle Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen oder vertreiben, lt. DIHK erheblich: Für sie wird das Thema zunehmend zum Compliance-Risiko – zumal die Nichteinhaltung streng sanktioniert wird.

Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung ab dem 01.03.2025 ) bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/00025/014/024).