Renten steigen zum 1. Juli um 3,74 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 lt. BMAS um 3,74 Prozent. Durch die Rentenanpassung wird die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichergestellt.

Gender Gap Arbeitsmarkt sinkt 2024 auf 37 %

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am 07.03.2025 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2024 bei 37 % und damit 2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr.

Immer mehr mittelständische Unternehmen verzichten auf Kreditaufnahme

Immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland verzichten bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf Bankkredite. Der Anteil investierender Mittelständler, die auf Bankkredite zurückgegriffen haben, hat sich lt. KfW Research in den vergangenen 20 Jahren nahezu halbiert – von 40 Prozent im Jahr 2004 auf 23 Prozent im Jahr 2023.

BFH: EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen

Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).

BFH: Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie können der Grunderwerbsteuer unterliegen

Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Sie sind dann nicht in dem ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid über die Besteuerung des Kaufvertrags, sondern in einem nachträglichen gesonderten Steuerbescheid zu erfassen. Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme […]

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Der BGH entschied, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird (Az. I ZR 138/24).