BFH: Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo
Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen. Das präzisierte der BFH in einem Fall, in dem es um Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG ging (Az. VII R 25/22).
Technische Richtlinie BSI TR-03116: Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung (Teil 5: Anwendungen der Secure Element API)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (Az. IV D 2 – S 0316-a/00017/003/028).
Wiedereinsetzung: beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren
Das OLG Celle hat klargestellt, dass technische Störungen im Verantwortungsbereich der Justiz einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen können. Anwältinnen und Anwälte, die deswegen an der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehindert sind, müssen in einem solchen Fall auch nicht vorsorglich auf alternative Übermittlungswege wie Fax ausweichen (Az. 14 U 226/24). Auf diese Entscheidung macht die BRAK aufmerksam.
Inflationsrate im Juni 2025 bei +2,0 %
Die Inflationsrate in Deutschland lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2025 bei +2,0 %. Das war der niedrigste Wert seit Oktober 2024 (ebenfalls +2,0 %). Im Mai und April 2025 hatte die Inflationsrate jeweils bei +2,1 % gelegen.
BFH: Umfassende Möglichkeit zur späteren Änderung von Steuerbescheiden bei den Finanzämtern elektronisch übermittelten Daten
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war (Az. X R 25/22).
BFH: Kein Anspruch auf Information über die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen
Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. So entschied der BFH (Az. IX R 1/24).
BFH: Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der geschuldete Steuerbetrag gemäß 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen ist, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat (Az. XI […]
BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften – Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Gewinn der Tochtergesellschaft aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der Muttergesellschaft um für Enkelgesellschaften festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvorträge zu kürzen ist (Az. IV R 9/23).
BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer ist, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist (Az. IV R 40/22).
Conterganstiftung muss über das Vorliegen eines Schadensfalles neu entscheiden
Wenn es an der nach dem Conterganstiftungsgesetz vorgeschriebenen Entscheidung der Medizinischen Kommission über das Vorliegen eines Schadensfalles im Sinne des Gesetzes fehlt, rechtfertigt dies den Ausspruch des Gerichts, die beklagte Conterganstiftung zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag zu verpflichten. So das BVerwG (Az. 5 C 2.24).