Neue Regelungen für Fachanwaltschaften und Werbung ab 01.12.2025

In seiner letzten Sitzung beschloss das Anwaltsparlament, die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Außerdem wird das anwaltliche Werberecht modernisiert. Die neuen Regelungen treten am 01.12.2025 in Kraft. Darauf weist die BRAK hin.

BFH: (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung zulässig ist (Az. XI R 15/23).

Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 5204/24).