Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer

Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet (Az. VIII ZR 250/23).

Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet ist. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. 3 K 3179/24).

Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands lt. ZEW leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter.