Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung – Bundesregierung kündigt Prüfung der Öffnung des Prüferkreises an

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 die Empfehlungen seiner Ausschüsse ange-nommen und regt die Öffnung des Prüfermarkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen an. Die Bundesregierung wolle dies prüfen. Die WPK spricht sich weiterhin dagegen aus.

Geldwäsche: Transaktionen an Supermarktkassen

Die Klägerin wurde durch einen Betrug unbekannter Täter zu einer Überweisung auf das Konto des Beklagten veranlasst. Hebt dieser das Geld noch am Tattag am Geldautomaten und durch 20-30 kleinere Transaktionen im Zusammenhang mit Bezahlvorgängen an Supermarktkassen ab, spricht dies für sein leichtfertiges Verhalten. Das OLG Frankfurt hat den Beklagten zum Schadensersatz verurteilt (Az. 29 […]

Reinigung einer Luxusjacke

Eine Textilreinigung haftet nicht, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält. So entschied das AG München und wies die Klage des Besitzers einer Luxusjacke ab, die sich bei der Reinigung verfärbt hatte (Az. 172 C 17342/22).

Sportverletzung ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Das LSG Hessen hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist (Az. L 9 U 65/23).

Anwaltsberuf: Zulassung bleibt 17 Jahre nach Versicherungsbetrug versagt

Der BGH hat einem ehemaligen Anwalt versagt, 17 Jahre nach einer Verurteilung wegen bandenmäßigen Versicherungsbetrugs, erneut die Zulassung als Anwalt zu erhalten. Er sei auch heute noch gem. § 7 Satz 1 Nr. 5 BRAO dieses Berufes unwürdig (Az. AnwZ (Brfg) 28/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Kein Schmerzensgeld nach Tritt in Schlagloch

Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist. So entschied das LG Flensburg (Az. 2 O 147/24).