BFH: Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an eine Landesstiftung

Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies entschied der BFH (Az. II R 12/24).

Vermögensrechtliche Wiedergutmachung bei Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft

Der verfolgungsbedingte Verlust von Aktienanteilen an einer in Berlin (Ost) ansässigen Bank in der NS-Zeit kann Wiedergutmachungsansprüche in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG) begründen, wenn der Sitz der Bank erst nach Ablauf der rückerstattungsrechtlichen Anmeldefristen nach Berlin (West) oder Westdeutschland verlegt wurde. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 6.24).