EU-Geldwäschepaket: umfangreiche neue Pflichten – und eine Auslegungshilfe der BRAK
Ab dem 10.07.2027 gilt das EU-Geldwäschepaket und damit auch die EU-Geldwäsche-Verordnung, die zahlreiche neue Pflichten bringt – auch für Anwältinnen und Anwälte, wenn sie bestimmte Arten von Geschäften betreuen. Was im Detail zu beachten ist, erläutert ein neues, umfangreiches Auslegungspapier der BRAK.
Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer an ein Zentralregister
Die BRAK äußert Bedenken gegenüber der Neuregelung der Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer an ein Zentralregister mittels EU-Durchführungsverordnung.
Algorithmisches Management am Arbeitsplatz: EU-Parlament fordert neuen Rechtsrahmen
Ziel einer EU-Initiative ist, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.