Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF gibt die Abgrenzungsmerkmale der BpO 2000 zum 1. Januar 2027 bekannt (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/012).
Das BMF gibt die Abgrenzungsmerkmale der BpO 2000 zum 1. Januar 2027 bekannt (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/012).
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