Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 1182/22).
Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und anschließender Weiterveräußerung nach Ablösung des Nießbrauchs
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei