Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90 % des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10 % an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungsansprüche gegen eBay zustehen (Az. 11 U 20/22).
Wirtschaftliche Lage wirkt sich auf Ausbildungsmarkt aus
Der Berufsbildungsbericht zeigt lt. Bundesregierung: Auf dem Ausbildungsmarkt 2025 ist ein Rückgang des Angebots an Ausbildungsstellen zu verzeichnen. Gleichzeitig blieben deutlich weniger Ausbildungsstellen unbesetzt.