Die Bundesregierung will die hohen Verbraucherschutzstandards weiter ausbauen. Sie informiert über bereits beschlossene Neuregelungen und solche, die noch in Arbeit sind.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.