Das BVerfG entschied, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) teilweise nichtig ist (Az. 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders