Zentrale Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab 2025

Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 2025 zentral beim Bundesamt für Justiz. Zudem werden unbefugte Rechtsdienstleistungen künftig mit Bußgeldern sanktioniert. Darauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesrat verlangt umfassende BAföG-Reform

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das BAföG grundlegend zu reformieren. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung bei der Umsetzung der staatlichen Studienfinanzierung seien die Länder frühzeitig an