Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 2025 zentral beim Bundesamt für Justiz. Zudem werden unbefugte Rechtsdienstleistungen künftig mit Bußgeldern sanktioniert. Darauf weist die BRAK hin.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür