Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 16/19).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel trotzt US-Zöllen
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist laut aktueller Schnellschätzung im Juli auf saisonbereinigt 137,5 Punkte gestiegen, nach