Kein Verstoß der Anforderungen des StBerG für die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Anforderungen an die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Steuerberatungsgesellschaft nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstoßen (Az. 2 K 211/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Versehentliche Stornierung?

Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 Euro ab (Az. 275 C 20050/23).