Die Bundesregierung hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde vom BMWK vorgelegt und im Austausch mit dem BMJ erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes.
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Der BGH hat bzgl. der Rückabwicklung der Kaufverträge zu der Frage Stellung genommen, ob der Unternehmer in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung zusätzlich seine Telefaxnummer