Das BMF teilt mit, dass ab Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit eine Anhebung aufgrund des gestiegenen Preisniveaus erfolgt (Az. IV C 6 – S-2246 / 20 / 10002 :001).
Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10