Ein ordnungsgemäß per beA eingereichter Schriftsatz, der wegen des überlangen Dateinamens nicht übermittelt wurde, muss berücksichtigt werden. Die BRAK weist auf die Entscheidung des BVerf hin (Az. 1 BvR 1881/21).
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an