Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist weiterhin berechtigt und verpflichtet, offene Rechnungen zu unterzeichnen und bei den Mandanten einzufordern. Dies gelte auch dann, wenn kein Abwickler bestellt worden sei (BGH, Urteil IX ZR 189/21). Darauf weist die BRAK hin.
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine