Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist weiterhin berechtigt und verpflichtet, offene Rechnungen zu unterzeichnen und bei den Mandanten einzufordern. Dies gelte auch dann, wenn kein Abwickler bestellt worden sei (BGH, Urteil IX ZR 189/21). Darauf weist die BRAK hin.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.