Ohne Zustimmung des Gegners kann die Berufungsbegründungsfrist zwar nur bis zu einem Monat verlängert werden. Dies geht aber in mehreren Anträgen. So der BGH (Az. VIII ZB 55/21). Darauf weist die BRAK hin.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1