Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber lt. Bitkom erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt.
Erst das Geld, dann die Küche – Regelung in AGB unwirksam
Das LG Lübeck entschied, dass die Verkäuferin die Anzahlung für eine Küche zurückzahlen muss, weil sie ihre Pflicht zur Lieferung und Montage nicht erfüllte. Die