Langzeitpflegedienstleister, Sozialpartner und Anbieter von Aus- und Weiterbildungen starten mit Unterstützung der EU-Kommission eine umfassende Kompetenzpartnerschaft für den Langzeitpflegesektor.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür