Der Bundesfinanzminister hat die Generalzolldirektion beauftragt, zur Stärkung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche bis zum zweiten Quartal 2025 bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.