Die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums, in dessen Folge es zur Aspiration und einem bleibenden Hirnschaden kam, stellte sich auch unter Berücksichtigung eines auf dem Tisch liegenden Apfelstückchens und einem in der Hand des 14 Monate alten Klägers befindlichen Kartoffelchip nicht als behandlungsfehlerhaft dar, so das OLG Frankfurt (Az. 8 U 127/21).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.