Ab dem 25. Juni 2023 muss in Deutschland ein neues Gesetz für Sammelklagen angewendet werden. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit der Umsetzung. Der vzbv nimmt dazu Stellung und fordert u. a. einen späten Anmeldezeitpunkt für Betroffene.
Europäische Union: Zustimmung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen
Nachdem das EU-Parlament am 10. April 2024 der Einigung über die Verschiebung zugestimmt hatte, wurde diese am 29. April 2024 auch vom Rat angenommen. Das