Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgröße falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist jedoch derzeit unklar, ob dies weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das vom BAG entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat daher das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-134/22 ausgesetzt (Az. 6 AZR 157/22 (A)).
BFH zum Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob die Regelung des § 10b Abs. 1 Sätze 3 bis 5 EStG, wonach der Abzug von Spenden