Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 24. August 2023 erbeten.
Keine Extrakosten für den Kostenbescheid – Gebührenpraxis der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen rechtswidrig
Setzen die Ordnungsbehörden Gebühren für das Abschleppen eines Fahrzeugs nach Anhörung des Betroffenen durch Kostenbescheid fest, dürfen sie die Verwaltungsgebühren nicht wegen des Aufwandes für